Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Vifu Tennisschule Fuchs - nachstehend Tennisschule genannt - geschlossenen Verträge.
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach schriftlicher oder mündlicher Bestätigung zustande. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich oder mündlich bestätigt werden.
Die Anmeldung zum Tennistraining erfolgt ausschließlich schriftlich mit Unterzeichnung des Trainingsvertrages und des Lastschriftmandates.
Bei Zustandekommen des Vertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt.
Die Tennisschule ist in der Annahme eines Auftrages frei.
Für alle Trainingsteilnehmer sind die Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Vereine kommerziellen Anlagen, auf denen das Training stattfindet, verbindlich.
2. Laufzeit und Kündigung
Nach Annahme der Trainingsanmeldung verpflichtet sich der Trainingsteilnehmer, das angebotene Trainingsangebot über die bevorstehende oder laufende Saison zu buchen.
Die Trainingskurse sind - ausgenommen der Wochenkurse - zum jeweiligen Saisonende (30.04. oder 30.09.) des laufenden Jahres mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich kündbar.
Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit.
3. Vertragsrücktritt
Jede(r) Kursteilnehmer(in) hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht bedarf der Schriftform. Der 1. Monatsbeitrag wird aber auf jedem Falle fällig, weitere Kosten werden keine erhoben.
4. Training
Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining mit 45, 60, 90 oder 120 Minuten. Das Training pausiert in den Faschings-, Oster-, Pfingst-, Sommer- und Weihnachtsferien, an gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen.
Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit 2 bis 5 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke ein. Dabei versucht die Tennisschule auf die Wünsche der Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht, Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Die Tennisschule bemüht sich jedoch, Ihren Wünschen bezüglich eines bestimmten Trainers zu entsprechen. Der Tennisschule ist es gestattet, während einer Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen oder Trainer ersatzweise einzusetzen.
Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Zeitplanveränderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Sollte die geplante Teilnehmeranzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch die Gebühr für die jeweils entstandene Teilnehmeranzahl. Sollte ein Spieler sein Gruppen- oder Einzeltraining nicht wahrnehmen können, so kann die Trainerstunde an andere Personen übertragen werden. Die Tennisschule ist hierüber vorab zu informieren. Saison- und Gruppenkurse gelten ab der zweiten teilgenommenen Trainingseinheit als gebucht und können nicht mehr abgesagt werden. Dies gilt auch, wenn ein/e Kursteilnehmer/in komplett oder teilweise für die Saison ausfällt.
5. Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisschule kann leider vor und nach dem Training keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern müssen deshalb Sorge tragen, ihr Kind pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
6. Ausschluss vom Training
Die Tennisschule behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folgen leisten oder das Training stören. Dies gilt insbesondere für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass Ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbetrieb bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat die/der Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines anteiligen Trainingsentgeltes.
7. Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde der Tennisschule unverzüglich, spätesten aber 24 Stunden vor dem Termin absagen. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt. Von wegen Unbespielbarkeit des Platzes oder Fehlen des Lehrers ausgefallene Stunden werden nachgeholt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb von 6 Monaten nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. In diesem Fall entfällt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde entfallende Trainingsentgelt. Bei angefangenen Stunden, die witterungsbedingt nicht beendet werden können, entfällt unsere Leistungspflicht.
8. Publizierung im Internet
Der/die Teilnehmer/in eines Tenniskurses, Tennis-Camps oder Tennisurlaub stimmt mit seiner/ihrer Teilnahme an dem Kurs/Veranstaltung der Tennisschule zu, dass von ihm/ihr gemachte Digitalbilder auf der Homepage der Tennisschule veröffentlicht werden dürfen. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung.
9. Haftung
Die Haftung der Tennisschule für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Beanstandungen wegen mangelhafter und fehlender Leistung sind der Tennisschule spätestens nach 2 Tagen auf die Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und Sachen. Die Frist beginnt in dem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung der Tennisschule als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
10. Inkasso
Die Preisliste gilt jeweils bis zum Erscheinen der neuen Preisliste. Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Einzeltrainingseinheit, bei Trainingsblöcken monatlich per Lastschriftverfahren fällig. Aus organisatorischen Gründen wird das Tennistraining nur mir Lastschriftmandat angenommen. Die Entgelte werden in 11 bzw. 4 oder 7 Lastschriften jeweils am 1. eines Monats rückwirkend durchgeführt. Im Monat September (rückwirkend für August) findet keine Abbuchung statt.
Bei nicht rechtzeitig eingegangener Zahlung behält sich die Tennisschule vor, Kursteilnehmer aus ihrem Kurs zu streichen. Bei Tennis-Camps wird die gesamte Camp-Gebühr mit Beginn des Camps zur Zahlung fällig. Absagen sind bis 7 Tage vor Camp-Beginn ohne Zahlung der Camp-Gebühr möglich. Bei Tennisreisen oder Ähnlichem gilt die in der Ausschreibung festgesetzten Stornierungszeiten. Sollten seitens der Kursteilnehmer(innen) Zahlungsverzug im Bezug auf Zahlungstermine eintreten oder Lastschriften nicht eingelöst werden, wird eine Gebühr von € 10,00 zuzüglich der Bankgebühren in Rechnung gestellt. Diese werden mit Stellung der Mahnung fällig!
11. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei der Tennisschule elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings ist die Tennisschule befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. Beachten Sie bitte unsere Datenschutzbestimmungen.
12. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.
Stand 01.01.2019